SystemN — B2B Compliance
Auftragsverarbeitung (DPA)
Fuer B2B-Kunden im Work-Surface stellen wir einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag nach Art. 28 DSGVO bereit. Der Vertrag wird auf Anfrage individuell ausgehandelt und unterzeichnet.
Was der DPA regelt
- · Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- · Art und Zweck der Verarbeitung (Team-State, k-Anonymitaet N ≥ 5)
- · Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten
- · Pflichten des Auftragsverarbeiters (TOMs nach Art. 32 DSGVO)
- · Sub-Auftragsverarbeiter und Wechsel-Notifikationen
- · Rechte der betroffenen Personen (Art. 15-22 DSGVO)
- · Loeschung und Rueckgabe von Daten am Vertragsende
DPA anfordern
Schreib uns kurz mit Firmenname, Ansprechpartner und geplantem Use-Case. Wir senden dir den aktuellen DPA-Entwurf zur Pruefung zu.
DPA per E-Mail anforderncriss@systemn.eu
Sub-Auftragsverarbeiter
Die konkrete Liste der Sub-Auftragsverarbeiter wird im individuellen DPA mit Anbieter-Name, Standort und Verarbeitungszweck benannt. Auf Anfrage teilen wir dir die jeweils aktuelle Fassung.
| Kategorie | Zweck | Region |
|---|---|---|
| Hosting / Infrastruktur | Betrieb der Plattform (Compute, Storage, Netzwerk) | EU / DE |
| E-Mail-Zustellung (transactional) | System-E-Mails (Loesch-Bestaetigung, Invite, Recovery) | EU |
| Fehler- und Performance-Monitoring | Stabilitaet und Reaktion auf Stoerungen | EU |
Hinweis: Diese Auflistung ist eine Kategorie-Uebersicht. Die namentliche Liste der Sub-Auftragsverarbeiter wird auf Anfrage geteilt.
Version 2026-05-13.v1 · gueltig ab 2026-05-13
Initial AVV mit Subprozessoren-Liste, Standard Contractual Clauses fuer Drittland-Transfer, Art.-32-TOM.